Archiv für die Kategorie „FC Xamax Neuenburg“
Beim Pokalspiel (Kapo: “cup”-Fußballspiel) zwischen dem FC Uznach und dem FC Xamax Neuenburg hat am Samstag ein 21-jähriger “Neuenburger-Fän” einen Feuerwerksgegenstand gegen Polizeibeamte abgefeuert.
Ein Kleinbus mit Anhängern des FC Neuenburg Xamax fuhr auf einen Parkplatz beim Stadion in Uznach vor. Das Spiel (das “match”) war bereits rund 15 Minuten im Gang. Der 21jährige zündet unvermittelt einen Feuerwerkskörper und schießt diesen gegen ein Gruppen von Polizisten. Nur mit Glück traf der pyrotechnische Gegenstand keinen der Ordnungshüter.
Der Mann wurde der Staatsanwaltschaft zugeführt und zwei Tage festgenommen. Der zuständige Untersuchungsrichter des Untersuchungsamtes Uznach hat gegen den Mann einen Strafbefehl erlassen.
Wieviel ist ein Polizistenleben in der Schweiz wert bzw. was kostet Gewalt gegen die Polizei? Sie ist im Vergleich mit dem Ausland so gut wie gratis!
Der Gewalttäter aus dem Kanton Neuenburg wurde wegen Versuchs der einfachen Körperverletzung und wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte lediglich zu einer bedingten Strafe verurteilt, lediglich Buße und Gebühren von zusammen 717 Franken muß er definitiv bezahlen.
Zu 90 Tagessätzen à Fr. 80.— bedingt auf zwei Jahre sowie zu einer Buße- und Gebührenbezahlung von Fr. 717.— verurteilt.
Selbst wer in Deutschland, wo seit vielen Jahren über das im Vergleich zu anderen Ländern sehr milde Strafrecht debattiert wird, einen Polizisten nur duzt ist schon mit 600 Euro (gegenwärtig zk. 800 Fr.) “dabei”. In der Schweiz darf man für das gleiche Geld bereits Feuerwerkskörper auf Polizisten abschießen.
Soetwas wäre im weltweiten Ausland – selbst in Ländern mit ausgesprochen mildem Strafrecht – undenkbar.
Überall eifert die Schweiz der EU nach. Schade, daß sie beim Strafrecht nicht den gleichen Eifer an den Tag legt. Das mildeste Strafrecht der Welt, das Schweizer Strafrecht, das seit Jahrzehnten schleichend vermildert wurde, wurde im Gegenteil erst jüngst nochmals massiv vermildert.
Und zum milden Schweizer Strafrecht gesellen sich die noch milderen Richter. Selbst der Bundesrat, der die fragwürdige Praxis der Schweizer Richter vor kurzem untersuchen ließ, bestreitet nicht mehr, daß es auch bzw. insbesondere hier massive Mißstände gibt.
Allerdings – um den Schweizer Richtern nicht Unrecht zu tun – haben diese erst jüngst bewiesen, daß es auch anders geht und Härte gezeigt. Nicht in einem Fall, da ein Gewalttäter Feuerwerkskörper abfeuerte, sondern als ein Polizist einen Mann, der ihm in Gesicht spuckte und tätlich angriff, geohrfeigt hat.
Wurde der Täter aus Neuenburg hingegen hart angefaßt? Die Kapo vertritt diese Meinung und in der Schweiz hat sie leider recht.
Die Medienstelle der Kantonspolizei St. Gallen findet die Strafbemessung hoch (was im schweizweiten Vergleich erschreckenderweise stimmt, aber im Verhältnis zu anderen Ländern bei weiterm nicht). In der Kapomeldung heißt es:
“Dieser Fall zeigt, daß die Strafuntersuchungsbehörden, auch in unteren Spielklassen absolut keine Gewalt oder Gewaltbereitschaft dulden.”
Erst jüngst gab es einen ähnlichen Fall in Freiburg. Auch hier griffen Personen die Polizisten mit Feuerwerkskörpern an.
Leider liegt der Redaktion von Polizeibericht.ch – obwohl dies viele Leser sicher interessiert hätte, besonders, da es auch hier um Gewalt gegen die Polizei geht – bis heute keine Medienmeldung der Kapo Freiburg vor, wie es um eine etwaige Verurteilung der Gewalttäter steht. Es steht leider zu befürchten, daß eine solche Medienmitteilung leider nicht ohne guten Grund ausgeblieben ist.
Die Proteste dagegen, daß Gewalt gegen die Polizei in der Schweiz so gut wie kaum bestraft wird, etwa vom VSPB verhallen seit Jahren ungehört.
Anm. d. Red.:
Zu dem jungen Sportgewalttäter wurden in den Kapomeldungen keine Angaben außer obige gegeben.
Quelle:www.polizeibericht.ch


