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Archiv für die Kategorie „1. FC Lok Stendal“

Geldstrafen nach Randale im Stadion

Nachwehen eines Fußballspiels: Vier Fans des 1. FC Lok Stendal sind am Mittwoch wegen Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vom Sangerhäuser Amtsgericht zu zum Teil hohen Geldstrafen verurteilt worden. Die Männer im Alter zwischen 22 und 29 Jahren müssen 240, 400, 2 400 und 2 700 Euro zahlen. Ein fünfter Angeklagter, der beim Prozess unentschuldigt fehlte, soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft sogar einen Strafbefehl über 4 800 Euro erhalten. Der Mann hat aber die Möglichkeit, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.

Drei der vier Angeklagten, die allesamt angetrunken waren, hatten am 26. April vergangenen Jahres während des Verbandsligapunktspiels Lok Stendal gegen den VfB Sangerhausen im Sangerhäuser Friesenstadion randaliert. Sie rüttelten dort an einer Absperrung, die dadurch stark beschädigt wurde. Die Reparatur kostete rund 1 300 Euro. Die Fans sagten in der Verhandlung, sie hätten sich damals darüber geärgert, dass sie in der Hitze in ihrem Fanblock eingesperrt gewesen seien und nichts zu trinken bekommen hätten.

Auf dem Rückweg aus dem Stadion zum Bahnhof kam es dann zu einer Auseinandersetzung mit der Polizei: Während Bereitschaftspolizisten einen der Stendaler Fans in der Lengefelder Straße aus dem Zug herausholten, wollte einer der Angeklagten den Mann von den Beamten wegziehen. Außerdem sollen er und ein weiterer Angeklagter versucht haben, auf die Polizisten einzuschlagen, was aber nicht gelang.

In der Verhandlung legten die Fußballfans allesamt ein Geständnis ab. Die 16 Zeugen, die zu dem Prozess geladen waren, mussten so nicht gehört werden. Die Geständnisse wirkten sich auch mildernd auf die Urteile aus.

Strafrichter Sven-Olaf Zärtner sagte in der der Urteilsbegründung: “Gewalt gegen Menschen und Sachen hat in unseren Stadien nichts zu suchen. Wenn sie doch verübt werde, hätten die Täter neben Stadionverboten auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechen.” Die Urteile sind bereits rechtskräftig.
Quelle:www.mz-web.de

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